Rechnungsprüfung


Prüfen Sie die Rechnung sorgfälltig und achten Sie auf Unstimmigkeiten.

Doppelberechnung

Sollten Sie eine Öffnungspauschale vereinbart haben, so darf nicht auch noch Arbeitszeit nach Dauer in Rechnung gestellt werden. Eine solche Doppelberechnung für die gleiche Leistung ist unzulässig.

Auch ist die zusätzliche Berechnung von Verbrauchsmaterialien (Werkzeugkosten, Bohrer etc.) nicht möglich. Die Pauschale enthält bereits Werkzeugkosten.

Spezialwerkzeuge und Spezialgerätewagen

Wurde eine Öffnungspauschale vereinbart, so ist die zusätzliche Berechnung von Spezialgeräten unzulässig, unabhängig davon, ob das Gerät zum Einsatz kommt (Urteil des Oberlandesgericht Stuttgart vom 06.05.1988, Aktenzeichen: 2 U 157/87).

Wurde keine Öffnungspauschale vereinbart, so sind die Kosten für Spezialwerkzeuge und -gerätewagen nur zu zahlen, wenn im Einzelfall tatsächlich solche Geräte aus einem Spezialfahrzeug zum Einsatz kamen.

Keine Pauschalzuschläge

Zuschläge dürfen nicht pauschal auf alle Posten der Rechnung, also auch auf die Materialkosten erhoben werden.

Die Aufschläge dürfen sich nur auf den Lohn und die lohnabhängigen Kosten beziehen, die im Stundenverrechnungssatz und in den Wegekosten enthalten sind.

Überhöhte Anfahrtskosten

Hat man einen Notdienst beauftragt, den man unter der örtlichen Fernsprechnummer kontaktierte, so dürfen auch nur die An- und Abfahrt innerhalb der Ortsgrenzen berechnet werden. Darüber hinausgehende Beträge müssen nicht gezahlt werden. Dies entschied das Landgericht Duisburg in einem Urteil vom 05.06.1990 (Aktenzeichen: 3 C 125/89).

Rechnung vor dem Unterschreiben durchlesen

Lesen Sie sich die Rechnung langsam und sorgfälltig durch, bevor Sie etwas unterschreiben.

Achten Sie darauf, dass das ausführende Unternehmen auf dem Auftrags-/Rechnungsformular eine Anschrift angibt.

Unterschreiben Sie nicht, dass Sie mit der Ausführung der Arbeiten einverstanden sind und die Höhe der Rechnung anerkennen.

Lassen Sie sich bei einer Zahlungsverweigerung nicht Drohen

Sollten Sie die Zahlung verweigern, so lassen Sie sich nicht mit der Polizei drohen. Es ist nicht die Aufgabe der Polizei, zivilrechtliche Forderungen durchzusetzen.

Bahrzahlung nein Danke

Unseriöse Schlüsseldienste versuchen eine Barzahlung meist mit physischen oder psychischen Druck zu erzwingen .

Ein seriöser Schlüsseldienst beharrt, sofern die Auseinandersetzung sachlich geführt wird, nicht auf eine Barzahlung, weil er bei einer späteren Klärung, z. B. über das Gericht, nichts zu befürchten hat, wenn seine Preise branchenüblich sind.

Der Endpreis unterscheidet sich enorm vom Kostenvoranschlag

Der Endpreis sollte den Kostenvoranschlag nur geringfügig überschreiten.

Teuerer kann es natürlich werden, wenn sich die Türöffnung als schwieriger herausstellt und es erforderlich wird, zusätzliche Arbeiten auszuführen.

Einer Auftragserweiterung müssen Sie allerdings zuvor ausdrücklich zugestimmt haben.

Allgemeinen Geschäftsbedingungen durchlesen

Vor einer Vertragsunterzeichnung sollten Sie sich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, auch AGB genannt, also das Kleingedruckte, durchlesen.

Nicht alles, was in den AGB steht, ist auch rechtlich zulässig.