Der Monteur des Schlüsseldienstes ist da
Inhaltsverzeichnis
- Namen und Anschrift des Unternehmens und des Monteurs erfragen
- Klären Sie welche Arbeiten erledigt werden sollen
- Vertrag vor der Türöffnung unterschreiben
- Höhere Kosten als telefonisch vereinbart
- Vereinbarung nicht eingehalten: zerstörungsfreie Türöffnung
- Wenn möglich vor einem Schloss oder Schließzylinderwechsel genauere Prüfungen anstellen
Dinge die man vor, während und nach der Arbeit des Monteurs beachten sollte.
Namen und Anschrift des Unternehmens und des Monteurs erfragen
Erfragen Sie nach eintreffen des Monteurs seinen Namen und die Anschrift des Unternehmens für das er tätig ist.
Klären Sie welche Arbeiten erledigt werden sollen
Sie sollten ausdrücklich mit dem Monteur abklären welche Arbeiten erledigt werden sollen und welche nicht.
Auftrag wiederrufen
Sie können einen telefonisch erteilten Auftrag ohne Begründung widerrufen (BGB-Info-Verordnung).
Vertrag vor der Türöffnung unterschreiben
Manche Schlüsseldienste lassen sich vor der Türöffnung einen Vertrag unterschreiben. Unteranderem können dort Klauseln aufgeführt sein wie: Dass der Schlüsseldienst "wegen seiner ständigen Verfügbarkeit wesentlich höhere Preise als die allgemeinen verfügbaren Handwerker berechnen muss" oder "Die unten stehenden Preise habe ich vor Arbeitsbeginn zur Kenntnis genommen und akzeptiere diese". Diese Klauseln sind rechtlich gesehen Allgemeine Geschäftsbedingungen und als unangemessene Benachteiligung des Kunden unwirksam, meistens deuten sie auch auf ein unseriöses Unternehmen hin.
Höhere Kosten als telefonisch vereinbart
Sollte der Monteur des Schlüsseldienstes von Anfang an mehr verlangen als telefonisch vereinbart, sollte er weggeschickt werden. Es besteht kein Anspruch auf Zahlung, auch nicht für die Fahrtkosten, wenn für die gleiche Arbeit mehr verlangt wird, als vorher telefonisch vereinbart war.
Wenn zusätzliche Arbeiten erforderlich werden, z. B. ein aufbohren des Schließzylinders oder des Beschlages, handelt es sich um eine Vertragsänderung, der der Kunde zustimmen muss. Tut er es nicht und erledigt der Dienst seinen Auftrag nicht, ist nichts zu zahlen, weil die vereinbarte Arbeit nicht erbracht wurde.
Vereinbarung nicht eingehalten: zerstörungsfreie Türöffnung
Wenn es dem Monteur nicht gelingt, eine unverschlossene Tür zerstörungsfrei zu öffnen, obwohl dies bei der telefonischen Auftragserteilung so vereinbart war, so entsteht ein Zahlungsanspruch nicht.
Wenn möglich vor einem Schloss oder Schließzylinderwechsel genauere Prüfungen anstellen
Wenn bei der Öffnung der Tür das Schloss oder der Schließzylinder zerstört wurde, sollte man sich, wenn möglich, nicht ohne genauere Prüfung ein neues vom Schlüsselnotdienst einbauen lassen.